Jedes Jahr am 29. Jänner wird der internationale Tag der Blindenführhunde begangen. Der Tag ist nicht zufällig gewählt, wurde doch am 29. Jänner 1929 die erste Schule für Blindenführhunde in den USA eröffnet. Grund genug, euch fünf Fakten über diese speziell ausgebildeten Vierbeiner zu verraten.

#1 - HUNDERASSE
Grundsätzlich eignen sich viele Hunderassen für die Ausbildung zum Blindenführhund. Die Vierbeiner sollten friedfertig, wesensfest, nervenstark und belastbar sein, um ihrer Aufgabe als Assistenzhund gerecht zu werden. Zu den bekanntesten Rassen zählt der Labrador Retriever, denn dieser Mischling bringt viele gute Eigenschaften mit sich. Besonders beliebt und gut eignen sich auch Labrador, Golden Retriever, Border Collie, Königspudel oder der Deutsche Schäferhund.
#2 - AUSBILDUNG
Die Ausbildung zu einem Blindenführhund ist sehr zeitintensiv und besteht aus mehreren Phasen und Prüfungen, beginnend mit einem Wesenstest im Welpenalter. Sind die Hunde ein Jahr alt, erfolgt ein Eignungstest, bei dem strenge Anforderungen für eine hohe Ausfallsquote sorgen. Den Abschluss bildet die positive Absolvierung einer Teamprüfung, die von der Messerli Institut Prüfstelle abgenommen wird. In Österreich werden die vierbeinigen Begleiter, die laut Bundesbehindertengesetz zur Gruppe der Assistenzhunde gehören, aktuell in vier anerkannten Hundeschulen ausgebildet. Durch die umfangreiche Ausbildung (es werden rund 70 akustische Kommandos, sogenannte „Hörzeichen“, erlernt) werden jährlich nur ca. 10-15 Blindenführhunde an blinde und sehbehinderte Menschen weitergegeben.
#3 - KOSTEN
Durch die lange und intensive Ausbildung belaufen sich die Kosten für einen einsatzbereiten Blindenführhund auf rund 30.000 bis 40.000 Euro. In Österreich beträgt die Blindenführhundefinanzierung für berufstätige Personen bis zu 30.000 Euro. Zu 100 Prozent aus Steuereinnahmen werden Blindenführhunde in Schweden finanziert. In Deutschland, den Niederlanden und Slowenien geschieht das zum Beispiel zu 100 Prozent über die Sozialversicherungen.
#4 - UNTERSTÜTZUNG
Blindenführhunde unterstützen blinde und sehbehinderte Menschen unter anderem beim Einsteigen in ein Verkehrsmittel, beim Finden eines freien Sitzplatzes und beim Erkennen und Umgehen von Hindernissen (Schlaglöcher, Pfützen, Schilder). So bleiben die Vierbeiner etwa vor Treppen oder Türen sehen und führen ihre Menschen zu nahen Zielen, wie zum Beispiel zu einer Bushaltestelle oder einem Postamt. Da die Hunde per Gesetz als Hilfsmittel eingestuft sind, dürfen sie mit in Supermärkte oder Arztpraxen. Aktuell sind in Österreich zwischen 100 und 120 Personen mit einem Blindenführhund unterwegs.
#5 - VERHALTEN
Trifft man einen Blindenführhund im "Dienst" - erkennbar am Führgeschirr - sollte er nicht ohne Erlaubnis gestreichelt, gefüttert oder angesprochen werden. Das könnte die Tiere ablenken, da sie sich mit höchster Konzentration ihrer Arbeit widmen. Denn das gekonnte Ignorieren von Ablenkungen um sie herum wird während der intensiven Ausbildung erlernt. Blindenführhunde sind so darauf trainiert, sich ausschließlich auf die Bedürfnisse ihrer Besitzer zu konzentrieren.